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LSG Berlin-Brandenburg, 12.08.2016 - L 18 AL 27/16 |
Zitiervorschläge
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12.08.2016 - L 18 AL 27/16 (https://dejure.org/2016,101330)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12. August 2016 - L 18 AL 27/16 (https://dejure.org/2016,101330)
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
Verfahrensgang
- SG Neuruppin, 26.11.2015 - S 15 AL 106/14
- LSG Berlin-Brandenburg, 12.08.2016 - L 18 AL 27/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 06.05.2008 - B 7/7a AL 16/07 R
Eingliederungszuschuss an Arbeitgeber - Vergleich - arbeitsmarktliche Interessen …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.08.2016 - L 18 AL 27/16
Zusammenfassend kommt es darauf an, ob der Arbeitsuchende im Vergleich zu anderen, mit ihm auf dem Arbeitsmarkt konkurrierenden Bewerbern infolge persönlicher Umstände Erschwernisse in seiner Vermittelbarkeit aufweist, mithin seine Wettbewerbsfähigkeit wegen in seiner Person liegender Umstände beeinträchtigt ist (vgl. BSG, Urteil vom 6. Mai 2008 - B 7/7a AL 16/07 R - Rn. 19;… Kühl, aaO Rn 9). - LSG Hessen, 11.12.2006 - L 9 AL 148/06
Eingliederungszuschuss an Arbeitgeber - Vorliegen von Vermittlungshemmnissen - …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.08.2016 - L 18 AL 27/16
Entsprechende Umstände - etwa das Erfordernis einer besonderen Einarbeitung zur Eingliederung, eine erschwerte Vermittlung wegen in der Person liegender Umstände (zB Langzeitarbeitslosigkeit, Schwerbehinderung, oder Arbeitnehmer mit vollendetem 55. Lebensjahr bei zuvor bestehender Langzeitarbeitslosigkeit) - lagen jedoch bei der AN vor Beginn der Beschäftigung bei der Klägerin am 15. März 2013 nicht vor (vgl. Hessisches LSG, Urteil vom 11. Dezember 2006 - L 9 AL 148/06 - juris Rn. 25 ff). - LSG Berlin-Brandenburg, 03.05.2012 - L 18 AL 246/10
Eingliederungszuschuss - Vermittlungshemmnisse - Einarbeitung
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.08.2016 - L 18 AL 27/16
Insbesondere dient der EGZ nicht dazu, dem Arbeitgeber die Einarbeitung berufsfremder Arbeitskräfte zu erleichtern, sondern soll individuellen Leistungsdefizite des Arbeitnehmers ausgleichen (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 3. Mai 2012 - L 18 AL 246/10 - juris Rn. 25).